Durchführung
- Zu Beginn finden 5 probatorische Sitzungen zum Erfassen
des genauen Beschwerdebildes und für eine umfassende Diagnostik statt; in dieser Zeit lernen wir uns auch kennen und entscheiden ob wir miteinander arbeiten
möchten
- Wöchentliche Therapiesitzungen à 50 Minuten (ggf.
Doppelstunden), gegen Ende der Therapie größere Zeitabstände
- Bei Bedarf gemeinsames Training im Alltag (z. B. bei Angst,
Straßenbahn zu fahren, mit Menschen zu reden oder Phobien)
- Ein gemeinsames Gespräch mit dem Partner oder
Familienangehörigen ist möglich, evtl. wichtig
Wer kann zu mir
kommen
- Privat Versicherte
Bitte informieren Sie sich, in welchem Umfang bzw. ob Ihr Vertrag bei Ihrer Krankenkasse
ambulante Psychotherapie beinhaltet, was im Normalfall so ist. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
- Über Beihilfe Versicherte
Hier gilt das gleiche wie für Privat
Versicherte
- Selbstzahler
Aus verschieden Gründen kann es sinnvoll sein, eine Therapie selber zu bezahlen. Auch hier
rechne ich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab.
- Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten leider nur
noch in sehr seltenen Ausnahmen, trotz aller Voraussetzungen und staatlich anerkannter Qualifikation meinerseits. Hierzu wäre eine „Kassenzulassung“, die mit dem Innehaben eines Sitzes verbunden ist,
notwendig.
Am einfachsten ist es, Sie rufen mich an,
und wir klären alle Ihre Fragen im persönlichen Gespräch.